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Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist geltendes Recht. Websites mit Online-Shops, Terminbuchung oder Kundenportalen müssen barrierefrei sein. Prüfen Sie Ihre Website jetzt kostenlos — in unter 2 Minuten.
6 Bereiche inkl. BFSG, WCAG 2.1 AA und EAA
Geben Sie Ihre Website-URL ein — wir prüfen Barrierefreiheit, WCAG-Konformität und BFSG-Anforderungen.
Menschen mit Behinderung in Deutschland
BMAS 2024
schwerbehinderte Menschen in Deutschland (2023)
Statistisches Bundesamt
der Websites haben Barrierefreiheits-Fehler
WebAIM Million Report 2025
Diese Unternehmen müssen ihre Websites barrierefrei gestalten
E-Commerce-Websites, die Produkte oder Dienstleistungen an Endverbraucher verkaufen.
Arztpraxen, Restaurants, Hotels und alle Unternehmen mit Online-Terminbuchung.
Digitale Self-Service-Bereiche: Online-Banking, Versicherungsportale, Energieversorger.
SaaS-Produkte, digitale Medien, Streaming-Dienste und E-Learning-Plattformen.
Nachrichtenportale, Podcasts, Video-Plattformen — alle digitalen Inhaltsanbieter.
Nur für Dienstleistungen: <10 Mitarbeiter UND <2 Mio. EUR Umsatz. Für Produkte gilt keine Ausnahme.
Diese Probleme finden wir bei fast jedem Barrierefreiheits-Audit
Texte, Buttons und Links mit zu geringem Kontrast sind für 8% der männlichen Bevölkerung mit Farbfehlsichtigkeit nicht lesbar. WCAG fordert mindestens 4.5:1.
Menüs, Formulare und Buttons, die nur per Maus bedienbar sind, schließen Menschen mit motorischen Einschränkungen komplett aus — ein BFSG-Verstoß.
Bilder ohne Alternativtext, Formularfelder ohne Labels — Screenreader-Nutzer können Ihre Website nicht bedienen. Das betrifft allein in Deutschland über 1 Million blinde und sehbehinderte Menschen.
Buttons und Links unter 44×44px sind auf Mobilgeräten schwer zu treffen — besonders für ältere Nutzer und Menschen mit motorischen Einschränkungen.
Das Gesetz gilt — die Durchsetzung läuft
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt. Alle betroffenen Unternehmen müssen konforme digitale Produkte und Dienstleistungen anbieten.
Die Marktüberwachungsbehörden der Länder prüfen die Einhaltung. Beschwerden von Verbrauchern und Verbänden werden verfolgt.
Verbraucherschutzverbände und Wettbewerber können Unternehmen mit nicht-konformen Websites abmahnen — auch ohne behördliche Beschwerde.
Über 30 Barrierefreiheits-Prüfpunkte nach WCAG 2.1 AA
Text-zu-Hintergrund-Verhältnis nach WCAG: mindestens 4.5:1 für normalen Text, 3:1 für großen Text.
Alle interaktiven Elemente per Tab erreichbar, sichtbarer Fokus-Indikator, logische Tab-Reihenfolge.
ARIA-Rollen, Labels, Live-Regions, Landmark-Struktur für Screenreader wie NVDA und VoiceOver.
Alt-Texte für Bilder, Untertitel für Videos, Beschriftungen für Formularfelder und Icons.
Mindestgröße 44×44px für Buttons und Links, ausreichend Abstand zwischen Interaktionselementen.
Pause/Stop-Buttons für automatische Bewegung, Respektierung von prefers-reduced-motion.
Jeden Monat: eine umsetzbare Compliance-Checkliste, aktuelle Branchen-Auditergebnisse und die häufigsten Website-Fehler deutscher Unternehmen. Kostenlos, kein Spam.
Weitere Ressourcen:
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht um. Es verpflichtet Unternehmen, digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten — darunter auch Websites und Online-Shops. Das Gesetz ist bereits in Kraft.
Das BFSG betrifft Websites, über die digitale Dienstleistungen erbracht werden: Online-Shops, Buchungsportale, Online-Banking, E-Commerce, Terminbuchungssysteme und digitale Kundenportale. Auch B2B-Unternehmen sind betroffen, wenn Endverbraucher auf ihre Websites zugreifen.
Die Marktüberwachungsbehörden können Bußgelder verhängen. Zusätzlich besteht das Risiko von Abmahnungen durch Verbraucherschutzverbände und Wettbewerber. Nicht-konforme Produkte können vom Markt genommen werden.
Websites müssen die EN 301 549 erfüllen, die auf WCAG 2.1 AA basiert. Konkret: ausreichende Farbkontraste (mindestens 4.5:1), vollständige Tastaturnavigation, Screenreader-kompatible Inhalte, barrierefreie Formulare, Untertitel für Videos und anpassbare Textgrößen.
Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern UND einem Jahresumsatz unter 2 Mio. EUR sind von den Dienstleistungspflichten ausgenommen. Achtung: Diese Ausnahme gilt nur für Dienstleistungen, nicht für Produkte. Sobald Ihr Online-Shop über die Schwelle hinauswächst, greifen die Pflichten.
B2Audit prüft Ihre Website automatisiert in über 30 Barrierefreiheits-Prüfpunkten: Farbkontraste, Tastaturnavigation, Alt-Texte, Formular-Labels, ARIA-Attribute, Screenreader-Kompatibilität, Animationen mit Pause-Funktion und mehr. Sie erhalten einen konkreten Maßnahmenplan mit Prioritäten.
Automatisierte Tests decken ca. 30-40% der WCAG-Kriterien ab — das sind die technisch messbaren Punkte wie Kontraste, fehlende Alt-Texte und ARIA-Fehler. Für eine vollständige BFSG-Konformität empfehlen wir zusätzlich manuelles Testing. Unser Audit zeigt Ihnen, wo Sie stehen und was als Erstes behoben werden muss.
Kostenloser Barrierefreiheits-Check in 6 Bereichen. Ergebnisse in Minuten, konkreter Maßnahmenplan inklusive.